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Neutralitätsinitiative: Was ein Ja am 27. September für Krypto in der Schweiz bedeuten würde

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Vor zwei Wochen hat der Bundesrat erstmals russische Krypto-Plattformen verboten. In drei Wochen stimmt die Schweiz über eine Initiative ab, die genau solche Entscheide künftig verunmöglichen könnte. Über diesen Zusammenhang spricht im Abstimmungskampf praktisch niemand – dabei ist er für die Schweizer Krypto-Branche der relevanteste Punkt der ganzen Vorlage.


Worum es am 27. September geht

Auf dem Stimmzettel steht die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität», lanciert aus dem Umfeld der SVP und von Christoph Blocher. Sie will einen neuen Verfassungsartikel, der die Neutralität als immerwährend und bewaffnet festschreibt. Den verbindlichen Initiativtext im Wortlaut publiziert das Komitee auf seiner Kampagnenseite.

Für die Krypto-Welt interessant ist nur ein einziger Absatz. Er verlangt, dass die Schweiz gegen kriegführende Staaten keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen mehr ergreift. «Nichtmilitärische Zwangsmassnahmen» ist der juristische Begriff für Wirtschaftssanktionen.

Zwei Ausnahmen bleiben:

  • UNO-Sanktionen dürfte die Schweiz weiterhin übernehmen. In der Praxis heisst das wenig: Beschlüsse des Sicherheitsrats scheitern regelmässig am Veto der fünf ständigen Mitglieder – und Russland ist eines davon.
  • Massnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen anderer Staaten blieben erlaubt. Dieser Punkt ist der eigentliche Knackpunkt, dazu gleich mehr.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Ihr Argument: Die Schweiz sei ohnehin dauernd neutral, trete keinem Bündnis bei und übernehme alle UNO-Sanktionen bereits – nur beim Sanktionsverbot ginge die Initiative über die geltende Praxis hinaus. Das Komitee hält dagegen, eine neutrale und humanitäre Schweiz solle auf wirtschaftliche Zwangsmassnahmen verzichten, weil diese oft die Zivilbevölkerung träfen statt die Verantwortlichen.

Der Teil, den die Krypto-Branche kennen sollte

Die Schweiz hat nach dem russischen Angriff auf die Ukraine die EU-Sanktionen weitgehend übernommen. Stand Mai 2026 unterstehen rund 2790 Personen, Unternehmen und Organisationen einer Vermögenssperre; die Schweizer Liste ist mit jener der EU identisch. Anfang April 2025 waren in der Schweiz 7,4 Milliarden Franken gesperrt. Die Medienmitteilung des SECO zur Übernahme des 20. EU-Pakets zeigt, wie dieser Prozess jeweils abläuft.

Neu ist, dass diese Sanktionen inzwischen direkt in den Krypto-Bereich hineinreichen. Im August 2026 hat der Bundesrat im Finanzbereich die Verwendung russischer Plattformen für die Übertragung und den Austausch von Kryptowerten untersagt – nachzulesen in der Sanktionsmeldung der FINMA vom 20. August 2026. Verboten ist zudem die Unterstützung bei der Entwicklung bestimmter russischer Kryptowerte – ausdrücklich genannt wird der digitale Rubel.

Damit ist ein Punkt erreicht, der noch vor drei Jahren theoretisch war: Krypto-Regeln sind Teil des Schweizer Sanktionsrechts geworden.

Wichtig für die Einordnung: Die Schweiz übernimmt EU-Sanktionen nicht automatisch. Jedes Paket braucht einen eigenen Bundesratsentscheid, und in der Praxis zieht die Schweiz mit zeitlichem Verzug nach. Den jeweils aktuellen Umsetzungsstand führt das SECO in seinem FAQ zu den Russland-Sanktionen nach. Das 21. EU-Paket vom 23. Juli 2026 – mit 218 neuen Einträgen die grösste Runde seit vier Jahren und ebenfalls auf Kryptodienstleistungen ausgerichtet – war Ende Juli noch nicht übernommen.

Genau dieser Entscheidungsspielraum des Bundesrats ist es, den die Initiative beschneiden will.

Warum Russland überhaupt auf Krypto setzt

Ohne diesen Hintergrund wirkt der ganze Streit abstrakt. Er ist es nicht.

Seit dem 1. Juli 2026 erlaubt Russland Krypto-Zahlungen im Aussenhandel offiziell. Exporteure dürfen Bitcoin und Stablecoins von Käufern annehmen, die vom westlichen Bankensystem abgeschnitten sind – abgewickelt über nur acht lizenzierte Plattformen. Der kryptogestützte Aussenhandel erreichte 2025 bereits rund 11 Milliarden US-Dollar.

Der grössere Brocken ist ein Stablecoin namens A7A5, seit Anfang 2025 im Umlauf, ausgegeben aus Kirgisistan und gedeckt durch Rubel-Einlagen bei der sanktionierten russischen Staatsbank Promsvyazbank. Die Blockchain-Analysefirma Elliptic berichtete, dass darüber in weniger als einem Jahr Transfers von über 100 Milliarden US-Dollar liefen. TRM Labs kam für 2025 auf mehr als 72 Milliarden, Chainalysis auf rund 93 Milliarden. Die Grössenordnungen gehen auseinander, die Richtung ist dieselbe.

Recherchen des SWR zeigen zudem, wofür das Geld teilweise fliesst: nicht nur für Öl- und Gasgeschäfte, sondern auch für Dual-Use-Güter wie Mikrochips, Sensoren und Präzisionsgeräte – dazu millionenschwere Zahlungen für Drohnentechnik. Der Hebel dahinter ist bemerkenswert simpel: Gas, das nicht mehr in die EU exportiert werden darf, wird verstromt, und der Strom treibt Mining-Farmen an.

Die EU hat darauf mit einem vollständigen Verbot russischer Krypto-Anbieter reagiert – und mit Wirkung: Nachdem das 21. Paket das dahinterliegende A7-Zahlungsnetz samt seiner afrikanischen Ableger erfasst hatte, verlor der Token praktisch seinen gesamten Wert. Nicht weil die Smart Contracts versagt hätten, sondern weil die Wege zum Umtausch weggefallen sind. Die Schweiz ist im August teilweise nachgezogen.

Der Knackpunkt: Wo hört «eigene Sanktion» auf?

Und hier wird es für Schweizer Krypto-Unternehmen konkret.

Bei einem Ja dürfte die Schweiz eigene Sanktionen gegen Russland nicht mehr erlassen – aber Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen weiterhin. Nur: Wo genau verläuft diese Grenze?

Ein Verbot, russische Krypto-Börsen zu nutzen, lässt sich als beides lesen. Als Sanktion gegen einen kriegführenden Staat. Oder als Massnahme, die verhindert, dass EU-Sanktionen über Schweizer Boden ausgehebelt werden. Der Initiativtext beantwortet das nicht, und bis Gerichte oder ein Ausführungsgesetz Klarheit schaffen, vergehen Jahre.

Für die Branche bedeutet das eine unangenehme Zwischenzeit. Wer Compliance-Prozesse baut, Wallet-Screenings einrichtet oder als VASP Gegenparteien prüft, braucht verlässliche Listen und stabile Regeln. Ein Verfassungsartikel, der die Sanktionsübernahme grundsätzlich verbietet, aber eine breite Ausnahme offenlässt, liefert das nicht.

Dazu kommt eine praktische Realität: Wer international arbeitet, muss sich ohnehin an MiCAR, EU-Recht und die Vorgaben von Korrespondenzbanken halten. Ein Schweizer Sonderweg würde die Compliance-Last kaum senken – er würde nur die Rechtsgrundlage unschärfer machen.

Die Ironie der Sache

Es lohnt sich, einen Schritt zurückzutreten.

Im Mai 2026 ist die Bitcoin-Initiative gescheitert, die der Nationalbank Bitcoin-Reserven vorschreiben wollte. Nur etwa die Hälfte der nötigen 100’000 Unterschriften kam zusammen. Initiant Yves Bennaïm hatte damit argumentiert, Bitcoin sei eine Alternative zu Dollar und Euro und international neutral – genau wie die Schweiz.

Vier Monate später steht dieselbe Idee unter umgekehrten Vorzeichen zur Debatte. Krypto ist nicht mehr nur das neutrale Geld der Souveränisten, sondern auch das Werkzeug, mit dem ein kriegführender Staat westliche Sanktionen unterläuft. Beides ist wahr. Beides folgt aus derselben Eigenschaft: aus staatlicher Kontrolle herausgelöste Werttransfers.

Wer «neutrales Geld» sagt, muss sich fragen lassen, neutral gegenüber wem.

Wie stehen die Chancen?

Nach heutigem Stand schlecht für die Initiative.

Die SRG-Umfrage von gfs.bern (3. bis 16. August, über 17’000 Befragte, Fehlerbereich ±2,8 Prozentpunkte) zeigte 54 Prozent Ablehnung gegenüber 42 Prozent Zustimmung. Bei der SVP-Wählerschaft lag die Zustimmung bei 86 Prozent. Die Tamedia-Umfrage vom 12./13. August fiel noch deutlicher aus: 62 Prozent dagegen, 36 Prozent dafür – wobei das Tessin mit 52 Prozent Ja als einziger Kanton ausschert.

Bemerkenswert ist ein Detail aus der SRG-Erhebung: Ältere Stimmberechtigte lehnen die Initiative deutlicher ab als jüngere. Laut Politologe Lukas Golder stehen ihr gerade jene Generationen skeptisch gegenüber, die den Kalten Krieg selbst erlebt haben.

Ein Zusatz, den man nicht unterschlagen sollte: Die NZZ hält fest, dass die Abstimmung inzwischen auch Gegenstand russischer Einflussnahme geworden ist.

Fazit

Für die meisten Stimmenden ist die Neutralitätsinitiative eine aussenpolitische Grundsatzfrage. Für die Schweizer Krypto-Branche ist sie etwas Konkreteres: die Frage, ob Sanktionsregeln, die inzwischen Wallets, Börsen und Stablecoins betreffen, künftig noch angepasst werden können – und wie schnell.

Ein Nein ändert am Status quo nichts. Ein Ja würde eine Verfassungsbestimmung schaffen, deren praktische Reichweite im Krypto-Bereich niemand seriös beziffern kann, weil die Ausnahme für Umgehungsmassnahmen so breit formuliert ist.

Für ein Land, das seinen Ruf im Krypto-Sektor auf Rechtssicherheit aufgebaut hat, ist Unklarheit der teuerste Zustand von allen.


Quellen

  • Bundesseite zur Neutralitätsinitiative (admin.ch)
  • Neutralität und Abstimmungsdossier des EDA
  • Initiativtext im Wortlaut (Initiativkomitee)
  • Argumentation des Ja-Komitees
  • FINMA: Sanktionsmeldung Russland vom 20. August 2026
  • SECO: FAQ zu den Sanktionen gegen Russland
  • SECO: Übernahme des 20. EU-Sanktionspakets
  • SRF: Die Neutralitätsinitiative in Kürze
  • SRF: Erste SRG-Umfrage von gfs.bern zum 27. September
  • 20 Minuten/Tamedia: Abstimmungsumfrage vom August 2026
  • NZZ: Schweiz weitet Sanktionen gegen Russland aus

Stand: 4. September 2026. Weitere Angaben zu Transaktionsvolumen und Netzwerkstrukturen stammen aus Analysen von Elliptic, TRM Labs und Chainalysis sowie aus Recherchen von SWR/ARD und Reuters.