Die von der thailändischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) veröffentlichten Konsultationen sind noch mindestens zwei Schritte von der endgültigen Fassung als formelles Regelwerk entfernt. Die Aufsichtsbehörde muss noch Stellungnahmen einholen, Empfehlungen überarbeiten und anschließend über die Zulassung der Produkte entscheiden.
Der Entwurf der SEC vom August folgt auf ihre Konsultation im April, bei der die Kommentare, von denen die meisten den Plan der Aufsichtsbehörde zu den Verwahrungsvereinbarungen unterstützten, den Beamten halfen, Teile des ursprünglichen Entwurfs anzupassen.
Es wurde noch keine endgültige Genehmigung oder ein Starttermin bestätigt.
Nur Bitcoin und Ethereum bestehen die Hürde in Thailand
Die erste Phase des thailändischen Krypto-ETF-Designplans umfasst nur die beiden wichtigsten digitalen Vermögenswerte, Bitcoin und Ethereum, und wird ausschließlich an der Börse von Thailand gehandelt.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass lizenzierte Vermögensverwalter jeden Fonds als passives Vehikel führen, das den Preis eines einzelnen Krypto-Assets tracund in jedem Geschäftsjahr eine durchschnittliche Netto-Exposure von mindestens 80 % des Nettovermögenswertes in der zugrunde liegenden Kryptowährung aufrechterhält.
Es gelten auch Bestimmungen zum Anlegerschutz; im Entwurf werden Offenlegungen zu Struktur, Risiken und Dienstleistern als Anforderungen genannt.
Thailändische Investmentfonds und private Fonds können künftig neben den bereits zulässigen ausländischen ETFs auch in Thailand ansässige Krypto-ETFs erwerben. Die bestehenden Anlagegrenzen bleiben jedoch bestehen.
Was die SEC zumindest in der Anfangsphase nicht genehmigen wird, sind alternative Instrumente, die an ausländische Krypto-ETFs gekoppelt sind, wie zum Beispiel Hinterlegungsscheine.
Was ist das Besondere an der neuen Konsultation der thailändischen SEC?
Eine bemerkenswerte Änderung im Entwurf der thailändischen SEC vom August betrifft die Verwahrung digitaler Vermögenswerte seit der letzten Behandlung des Themas im April. Der neue Entwurf der SEC sieht vor, dass inländische Verwahrstellen für digitale Vermögenswerte weiterhin der primäre Verwahrort für Krypto-ETFs bleiben.
Die Aufsichtsbehörde behält sich zudem das Recht vor, qualifizierten ausländischen Verwahrstellen den Zugang zu ermöglichen, „sofern dies angesichts der jeweiligen Umstände erforderlich und angemessen ist“. Qualifizierte ausländische Verwahrstellen können sich auch als Aufsichtsstellen für Krypto-ETFs registrieren lassen.
Ausländische Verwahrstellen, die digitale Vermögenswerte in Thailand anbieten möchten, müssen zunächst die Zulassungsvoraussetzungen in ihrem Heimatland erfüllen und von einer Aufsichtsbehörde mit entsprechender Rechtsbefugnis reguliert werden. Die thailändischen SEC-Richter müssen zudem bestätigen, dass die Verwahrstelle die thailändischen Standards zum Schutz von Vermögenswerten einhält.
Wie passt das zu Thailands Krypto-Offensive?
Die Konsultation ist eine Fortsetzung der Arbeit, die die SEC bis 2026 leistet. Im Januar sagte der stellvertretende Generalsekretär Jomkwan Kongsakul, dass Krypto-ETFs bereits eine grundsätzliche Zustimmung erhalten hätten und dass die Produkte die Bedenken hinsichtlich Hacking und Wallet-Sicherheit verringern würden, die einige Anleger abschrecken, wie Cryptopolitan berichtete damals
Thailand hat im Juni 2024 seinen ersten Bitcoin ETF für den Spotmarkt freigegeben, zunächst nur für institutionelle Anleger.
Auch die Steuerpolitik spielt dabei eine Rolle. Thailand erhebt seit Jahren eine Nullprozent-Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen – eine Regelung, die vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 gilt. Die SEC sieht im ETF-Rahmenwerk einen weiteren Kanal, um die Investorennachfrage in regulierte Produkte zu lenken.
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