Das hat sich BitGo sicher anders vorgestellt. Der Weg an die Wall Street sollte dem US-amerikanischen Krypto-Finanzdienstleister eigentlich neue Glaubwürdigkeit verleihen. Nur wenige Monate nach Börsenstart sieht sich das Unternehmen aber mit dem Vorwurf konfrontiert, zentrale Risiken ihres Geschäfts gegenüber Anlegern verharmlost zu haben. Eine Sammelklage fordert nun Schadensersatz.
Vom Krypto-Verwahrer an die Wall Street
Als die Aktie von BitGo am 22. Januar an der New York Stock Exchange an den Start ging, wurde sie zu einem Kurs von 18 US-Dollar herausgegeben. Im Mai meldete der Krypto-Verwahrer für das erste Quartal jedoch einen Nettoverlust von 60,7 Millionen US-Dollar, was enormen Einfluss auf den Aktienkurs hatte. Innerhalb eines Handelstages verlor sie 17,2 Prozent und notierte bei nur noch 9,86 US-Dollar.
Aus Sicht der Kläger haben die Führungskräfte und die Verwaltungsratsmitglieder, gegen die sich die Klage richtet, in den Börsenunterlagen und in ihren späteren Aussagen die Risiken fallender Krypto-Kurse heruntergespielt. Die gemachten Angaben zur finanziellen Entwicklung und zu den allgemeinen Geschäftsaussichten des Unternehmens hätten deshalb keine ausreichende Grundlage gehabt.
Hat BitGo ausreichend vor den Risiken gewarnt?
Ob BitGo tatsächlich gegen US-Wertpapierrecht verstoßen hat, ist aber noch offen. In den Börsenunterlagen hatte das Unternehmen grundsätzlich darauf hingewiesen, dass sich schwankende Krypto-Kurse negativ auf ihre Ergebnisse auswirken kann. Die entscheidende Frage ist hierbei, ob das Gericht diese Warnung als konkret genug ansieht.
Zudem gingen die Quartalsverluste nicht allein auf das operative Geschäft zurück. Von den Nettoverlusten entfielen 88,5 Prozent auf nicht realisierte Bewertungsverluste bei den eigenen Krypto-Beständen. Dieser Verlust zeigte sich auch in der Unternehmensbilanz, obwohl es zu keinen finanziellen Abflüssen gekommen ist und sich die Menge an gehaltenen Coins nicht veränderte. Dennoch kam es in der Folge zu starken Abverkäufen der Aktie und damit zu Verlusten der Anleger kam. Wer beim IPO oder bis zum 13. Mai Aktien des Unternehmens gekauft hatte, kann sich jetzt noch bis zum 7. August als Hauptkläger einsetzen lassen.
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