Die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen ist im Gesetzgebungsverfahren offenbar ins Stocken geraten. Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler vermutet rechtliche Bedenken oder Widerstand innerhalb der Bundesregierung. Er betont jedoch, dass es sich dabei um Spekulation handelt.
Bitcoin-Haltefrist fehlt im Jahressteuergesetz
Unter Federführung von Lars Klingbeil will die Bundesregierung Kryptowährungen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen. Der Finanzminister hatte jüngst auf der Bundespressekonferenz zur Vorstellung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität angekündigt, dass sich ein konkreter Gesetzentwurf in der Frühkoordinierung befindet.
Wie wir berichteten, machte Klingbeil deutlich, dass er Krypto-Gewinne künftig steuerlich wie Aktien behandeln möchte. Bislang handelt es sich allerdings nur um eine politische Vorgabe des SPD-geführten Finanzministeriums.
Für die Umsetzung muss das Einkommensteuergesetz geändert werden. Im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vom 19. Mai ist jedoch weder eine Regelung zu Kryptowährungen noch eine entsprechende Änderung des Paragrafen 23 EStG zu finden.
Die ursprünglich für den 1. Juli vorgesehene Kabinettsbefassung ist bislang ausgeblieben. Schäffler schrieb am Samstag via X:
„Lars Klingbeil hat bislang nicht gesagt, wie er die Haltefrist abschaffen will. Kommen im BMF rechtliche Zweifel auf? Die Verzögerungen beim Jahressteuergesetz 2026 lassen das vermuten.“
In einem Interview ergänzte Schäffler weiter:
„Vielleicht ist diese Tatsache der Grund für die Verzögerung. Vielleicht schreibt der Finanzminister die Regelung noch einmal in seinen Entwurf hinein, bevor er ihn dem Kabinett zuleitet. Wenn er das macht, muss er den Entwurf zunächst mit allen Ministerien abstimmen, also auch mit den CDU-geführten Ministerien.“
Ob dort bereits Widerstand besteht, ist nicht bekannt. Schäffler stellte ausdrücklich klar:
„Vielleicht gibt es aktuell Widerstand, ich weiß es nicht. Das ist jetzt Spekulation.“
Zwei Wege für Klingbeils Steuerreform
Das Finanzministerium könnte die Krypto-Klausel noch vor der Kabinettsbefassung ergänzen. Alternativ könnte der bisherige Entwurf zunächst das Kabinett passieren. CDU/CSU und SPD müssten die neue Besteuerung anschließend per Änderungsantrag in das parlamentarische Verfahren einbringen.
Schäffler hält den zweiten Weg für schwieriger, weil beide Regierungsfraktionen zustimmen müssten. Die CDU/CSU könnte sich darauf berufen, dass eine solche Steuererhöhung nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
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Dass die Unterstützung der CDU/CSU nicht selbstverständlich ist, zeigte sich in den letzten Wochen. Bereits mehrere CDU-Abgeordnete haben auf Anfragen erklärt, dass sie gegen die Pläne von Klingbeil sind und erhebliche rechtliche Probleme in dem Vorhaben sehen.
Der Kryptorevolution-Redaktion liegt ebenfalls die Antwort eines CDU-Abgeordneten vor, der dies bekräftigt. Eine Veröffentlichung folgt nach Freigabe.
Schäffler sieht hohen Begründungsbedarf
Schäfflers juristische Bedenken richten sich gegen die geplante Herauslösung von Kryptowährungen aus der bisherigen Steuersystematik. Kryptowährungen gelten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des Paragrafen 23 EStG – ebenso wie beispielsweise Gold, Kunstgegenstände oder Oldtimer. Schäffler führt dazu aus:
„Da kann der Gesetzgeber nicht einfach sagen: Jetzt greife ich dieses eine Anlagegut heraus und besteuere es plötzlich anders. Das kann er nicht einfach machen. Zu sagen, man brauche mehr Geld, reicht nicht aus.“
Als Vergleich nannte Schäffler das Pendlerpauschalen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008:
„Wenn der Gesetzgeber einmal festgelegt hat, dass etwas auf eine bestimmte Weise besteuert wird, braucht er einen hohen Begründungsaufwand, um es aus dieser Systematik herauszulösen. Er muss erklären, warum genau dort eine andere Behandlung erforderlich ist.“
Ob diese Argumentation vor Gericht Bestand hätte, bleibt offen. Solange das Finanzministerium keinen konkreten Gesetzestext vorlegt, sind zudem zentrale Fragen wie der Umgang mit Altbeständen und mögliche Übergangsregelungen ungeklärt. Schäfflers Fazit lautet:
„Wichtig! Die Messe ist noch nicht gelesen. Wichtig ist, jetzt Druck auf die Wahlkreisabgeordneten von CDU/CSU und SPD zu machen.“