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Bund greift nach Kryptogewinnen: Droht das Ende der steuerfreien Haltefrist?

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Die steuerfreie Gewinnmitnahme aus dem Kryptohandel könnte bald Geschichte sein. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant, durch die Besteuerung von Kryptowerten und den Kampf gegen Steuer- und Finanzkriminalität bis 2027 rund zwei Milliarden Euro zusätzlich in die Staatskasse zu holen. Das geht aus dem am Mittwoch vorgestellten Eckpunktepapier zur Haushalts- und Finanzplanung bis 2030 hervor.

Bisher gilt in Deutschland eine Sonderregel: Wer Kryptowährungen mindestens zwölf Monate hält, kann Gewinne steuerfrei einstreichen. Verkäufe innerhalb eines Jahres unterliegen hingegen dem persönlichen Einkommenssteuersatz, wobei Gewinne unter 1.000 Euro steuerfrei bleiben.

Finanzämter verschärfen Kontrollen

Klingbeil könnte die Staatseinnahmen etwa durch strengere Steuerprüfungen und ein härteres Vorgehen gegen Steuersünder steigern. Schon jetzt nehmen Finanzämter Krypto-Geschäfte, die innerhalb eines Jahres abgewickelt werden, genauer unter die Lupe.

Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet Anbieter seit diesem Jahr, Transaktionsdaten, Haltewerte und Nutzerinformationen zu melden. Damit wird es deutlich schwieriger, Kryptogewinne vor dem Fiskus zu verstecken. Wer es dennoch versucht, riskiert Geldstrafen, im wiederholten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Haltefrist auf der Kippe

Die größte Einnahmequelle könnte jedoch der Wegfall der steuerfreien Haltefrist sein. Deutschland ist mit der Steuerfreiheit nach einer einjährigen „Buy-and-Hold“-Phase ohnehin eine Ausnahme in Europa. Wie genau das Finanzministerium die zusätzlichen Steuereinnahmen erzielen will, bleibt aber noch unklar. Im Haushaltsentwurf ist lediglich von einer „Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen“ die Rede.

Der Entwurf wird jetzt im Bundestag und Bundesrat beraten. Für eine Reform der Krypto-Besteuerung braucht es einen konkreten Gesetzentwurf, über dessen Details noch werden diskutiert wird. Denkbar wäre, Kryptogewinne künftig wie andere Wertpapiere zu besteuern – mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Ob die neuen Regeln auch für Anleger:innen gelten, die bereits Kryptowährungen besitzen, ist ebenfalls noch offen. Möglich wäre eine Sonderregelung für Bestandsinvestor:innen. In Österreich etwa blieben Anleger:innen, die vor der Reform 2022 Kryptowährungen hielten, von der neuen Steuer verschont. Dort waren Gewinne nach einem Jahr ebenfalls steuerfrei. Für Neuinvestitionen gilt nun ein Steuersatz von 27,5 Prozent.