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Britische FCA erwägt maßgeschneiderte Regeln und Fondsausnahmen für tokenisiertes Gold: FT

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Die britische Financial Conduct Authority (FCA) erwägt Berichten zufolge, ob tokenisierte Goldprodukte von einigen Fondsregeln ausgenommen werden sollten, als Teil eines umfassenderen Vorstoßes zur Ausweitung der Tokenisierung auf den Großhandelsmärkten.

Nach Angaben von einem Bericht der Financial Times wird die FCA voraussichtlich später am Montag erklären, dass sie gemeinsam mit der Bank of England und dem britischen Finanzministerium ein maßgeschneidertes Regelwerk für tokenisiertes Gold oder tokenisierte Rohstoffe prüft.

Die FCA wird voraussichtlich erklären, dass die Tokenisierung Gold leichter teilbar und über digitale Märkte übertragbar machen könnte, wodurch möglicherweise mehr britische Goldreserven als Sicherheiten bei Finanztransaktionen eingesetzt werden könnten.

Die FT berichtete, nicht namentlich genannte Branchenvertreter hätten die FCA gewarnt, dass die Unsicherheit darüber, ob tokenisierte Goldprodukte unter die britischen Regeln für Organismen für gemeinsame Anlagen oder für alternative Investmentfonds fallen, die Entwicklung verlangsamen und den Zugang für einige Anleger begrenzen könnte.

Die FT berichtete, dass die FCA noch keine endgültige Entscheidung getroffen habe.

Die Vorschläge kommen zu einem Zeitpunkt, an dem britische Regulierungsbehörden die Tokenisierung auf den Großhandelsmärkten ausweiten wollen. Die FT berichtete, dass auch die Bank of England prüft, ob tokenisierte Vermögenswerte, einschließlich Stablecoins, im Rahmen ihres Sterling Monetary Framework als zulässige Sicherheiten infrage kommen könnten.

London bleibt der weltweit dominierende außerbörsliche Goldmarkt und steht für rund 70 % des globalen nominalen Handelsvolumens, laut World Gold Council.

Das Vereinigte Königreich entwickelt außerdem Stablecoin-Regeln und testet die Interoperabilität des digitalen Pfunds bei grenzüberschreitenden Zahlungen.