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Krypto-Haltefrist: Linke will auch Altbestände besteuern

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Die Linke verschärft den Streit um die geplante Krypto-Steuer. Finanzpolitikerin Isabelle Vandre fordert nicht nur das Ende der einjährigen Haltefrist für neue Käufe, sondern auch die Abschaffung des geplanten Bestandsschutzes für bereits erworbene Bitcoin und andere Kryptowährungen – obwohl das verfassungsrechtlich hochproblematisch ist.

Vandre wirft Klingbeil Kapitulation vor der Krypto-Lobby vor

In ihrer Pressemitteilung vom 9. September greift Vandre Bundesfinanzminister Lars Klingbeil scharf an. Der noch nicht öffentliche BMF-Entwurf, der Altbestände weitgehend schützen und erst ab 2027 erworbene Kryptowährungen ab Tag 1 besteuern soll, geht ihr nicht weit genug:

„Die Berichte zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sind erschreckend. Offenbar traut sich der Minister nicht, sich mit der Krypto-Lobby anzulegen. Diese kann nun die Champagnerkorken knallen lassen.“

Vandre stellt den vom Ministerium erwarteten Mehreinnahmen von jährlich bis zu 350 Millionen Euro eine angeblich von Experten errechnete Summe von zwölf Milliarden Euro gegenüber. Die Pressemitteilung nennt jedoch weder eine Studie noch einen Berechnungszeitraum.

Besonders provokant ist Vandres Verweis auf die Wahlkampfspenden von Bitpanda. Das Unternehmen spendete 2025 insgesamt 1,75 Millionen Euro: jeweils 500.000 Euro an CDU, SPD und FDP sowie 250.000 Euro an die CSU.

„Dass Bitpanda im letzten Wahlkampf der größte Einzelspender an CDU/CSU und auch an die SPD war, war offensichtlich gut investiertes Geld des Krypto-Dienstleisters. Denn der Entwurf zeigt: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ist vor der Lobby eingeknickt.“

Der Kern der Mitteilung richtet sich gegen die geplante Stichtagsregelung. Nach den bisherigen Berichten sollen bis Ende 2026 angeschaffte Kryptowährungen weiterhin nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden können.

„Entgegen dem Zweck des Gesetzes soll die Haltefristregelung für Altbestände zunächst bestehen bleiben. Dadurch macht Klingbeil Altanleger:innen zu einer Gruppe mit Extraprivilegien. Zusätzlich schmälert das Finanzministerium die potenziellen Einnahmen durch die Möglichkeit der Verlustverrechnung.“

Auch die Kritik an der Verlustverrechnung kommt ohne fachliche Belege aus. Werden Kryptogewinne künftig wie Aktiengewinne besteuert, ist es steuersystematisch konsequent, entsprechende Verluste anzuerkennen. Ähnlich provokant und wenig fundiert ist auch die finale Behauptung:

„Das Bundesfinanzministerium sendet damit ein klares Zeichen: Ehrliche Arbeit lohnt sich nicht im gleichen Maße wie leistungslose Einkommen durch Aktien- oder Kryptogewinne. Während bei Bürgergeldempfänger:innen jeder Euro hinterfragt wird, werden nur drei von 100 Euro aus Kryptogewinnen versteuert. Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die unsere Gesellschaft weiter spaltet und endlich beendet werden muss.“

Kein Bestandsschutz wäre verfassungsrechtlich problematisch

Vandre fordert dennoch „ein komplettes Ende des Bestandsschutzes“. Besonders heikel wäre dies bei Coins, deren einjährige Haltefrist beim Inkrafttreten bereits abgelaufen ist. Anleger durften nach geltendem § 23 EStG darauf vertrauen, diese Bestände steuerfrei veräußern zu können.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2010, dass eine rückwirkend verlängerte Spekulationsfrist bei Grundstücken nicht nachträglich solche Wertsteigerungen erfassen durfte, die unter der alten Rechtslage bereits steuerfrei geworden waren.

Ob sich diese Rechtsprechung vollständig auf Kryptowährungen übertragen lässt, müsste gerichtlich geklärt werden. Eine rückwirkende Besteuerung des gesamten Gewinns bereits steuerfreier Krypto-Altbestände wäre verfassungsrechtlich jedenfalls erheblich fraglich.

Auch der historische Vergleich widerspricht Vandres Darstellung eines bloßen „Extraprivilegs“. Bei Einführung der Abgeltungsteuer wurden vor dem 1. Januar 2009 erworbene Aktien grundsätzlich geschützt.