Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will sich eine neue Steuerquelle erschließen und setzt bei Kryptowährungen an. Ab 2027 sollen Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co. künftig so behandelt werden wie Gewinne aus Aktien. Das bedeutet: Sie sollen der Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) unterliegen.
Bislang gelten Kryptowerte ähnlich wie Oldtimer, Gold oder Kunst steuerrechtlich als „andere Wirtschaftsgüter“. Wer sie länger als zwölf Monate besitzt, darf Gewinne aus dem anschließenden Verkauf steuerfrei vereinnahmen. Werden die Kryptowerte dagegen innerhalb eines Jahres verkauft und dabei mehr als 1.000 Euro Gewinn erzielt, ist der persönliche Einkommensteuersatz fällig, der bis zu 45 Prozent betragen kann.
Referentenentwurf sieht Ende der Steuerfreiheit vor
Nun nimmt der Gesetzentwurf konkrete Formen an. Die „Welt“ berichtet über einen Referentenentwurf von Mitte August, wonach schon ab dem 1. Januar 2027 mit dem Steuervorteil für Bitcoin-Besitzer Schluss sein soll.
Neben den Erlösen aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether will die Bundesregierung auch bei den „Zinseinkünften“ zugreifen, also bei Erträgen, die aus dem sogenannten Lending und Staking stammen. Non-Fungible Tokens (NFTs), bestimmte Stablecoins, Security Tokens und einige Token, die an reale Vermögenswerte gekoppelt sind, sollen dagegen explizit ausgenommen sein.
Bestandsschutz für “Alt”-Bestände
Wer bereits Kryptowerte besitzt, soll laut dem Referentenentwurf von einer Übergangsregelung profitieren. Die neuen Regeln sollen nur für „Tauschkryptowerte“ gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind. Das gelte auch für Werte, die nach dem 31. Dezember 2026 aus dem klassischen Lending und passivem Staking zufließen.
Der Gesetzentwurf befindet sich noch in einer frühen Phase. Derzeit wird er noch zwischen dem Kanzleramt und den zentralen Ministerien abgestimmt. Es könnte also in wesentlichen Punkten durchaus noch zu Änderungen kommen, zumal aus der Branche Gegenwind zu erwarten ist. Über den Vorstoß von Klingbeil wird bereits seit Monaten diskutiert. Eine Petition der Initiative ProHaltefrist hatte zuletzt in wenigen Tagen das benötigte Quorum erreicht.
Steuerabzug erst ab 2028
Kommt das Gesetz wie geplant, wird es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Erhoben wird die neue Steuer dann aber erst ab Januar 2028, um Krypto-Plattformen Zeit zu geben, ihre Systeme vorzubereiten. Sie sollen die neue Steuer direkt einbehalten. Sollten Kauf und Verkauf auf unterschiedlichen Handelsplattformen stattfinden, müssen die Steuerpflichtigen entsprechende Angaben zu Anschaffungskosten und Kaufzeitpunkten machen.
Das Finanzministerium verspricht sich durch die Steueränderung im ersten Jahr zusätzliche Einnahmen von 160 Millionen Euro. Bis 2031 soll der Betrag auf rund 350 Millionen Euro pro Jahr wachsen.
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