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Indische Wettbewerbsbehörde genehmigt Coinbase-Einstieg bei CoinDCX-Mutter

source-logo  kryptorevolution.de 18 Dezember 2025 04:58, UTC
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  • Die indische Wettbewerbsbehörde hat den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von Coinbase an DCX Global Limited, der Muttergesellschaft von CoinDCX, offiziell genehmigt.
  • Coinbase-Chefjurist Paul Grewal bestätigte die Zulassung auf X, machte aber keine Angaben zur Beteiligungsquote oder zu den finanziellen Konditionen.

CoinDCX, eine der bekanntesten Kryptobörsen Indiens, bekommt einen globalen Schwergewichtsanleger mit formell abgesegnetem Ticket.

Nach einem Bericht von The Block hat Indiens Wettbewerbsaufsicht den Einstieg von Coinbase Global bei DCX Global Limited, der Muttergesellschaft von CoinDCX, genehmigt.

Damit ist die wichtigste kartellrechtliche Hürde aus dem Weg geräumt. Weder Coinbase noch DCX haben bislang offengelegt, wie groß die Minderheitsbeteiligung genau ausfallen wird. Auch zur Bewertung und zu etwaigen strategischen Rechten – etwa Sitz im Board oder Vetos in bestimmten Bereichen – gibt es noch keine offiziellen Angaben.

Coinbase-Chief Legal Officer Paul Grewal bestätigte auf X lediglich, dass die Genehmigung der Competition Commission of India vorliegt und man sich auf die Partnerschaft freue.

Strategischer Fuß in der Tür des indischen Markts

Für Coinbase ist die Beteiligung ein signalstarker Schritt zurück in einen Markt, in dem der direkte Markteintritt bislang schwierig war – nicht zuletzt wegen wechselhafter Regulierung und restriktiver Bankenpraxis gegenüber Kryptofirmen.

Über eine Minderheitsbeteiligung an einem etablierten lokalen Player wie CoinDCX kann das US-Unternehmen indirekt Präsenz zeigen, ohne sofort selbst operative Risiken im Land zu tragen.

Für CoinDCX bedeutet der Deal potenziell Zugang zu zusätzlichem Kapital, Compliance-Know-how und vielleicht auch zu künftigen Produktkooperationen, etwa im Bereich institutioneller Angebote oder On-/Off-Ramp-Infrastruktur.

Gleichzeitig bleibt das Unternehmen formal indisch geführt, was in einem regulatorisch sensiblen Umfeld wie Indien kein unwesentlicher Faktor ist.

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