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Die SEC präzisiert Regeln für tokenisierte Aktien und verschärft die Prüfung synthetischer Eigenkapitalinstrumente

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Die Securities and Exchange Commission wehrt sich gegen einen wachsenden Markt für „tokenisierte Aktien“, die wie Aktien aussehen, wie Aktien gehandelt werden, jedoch tatsächlich kein Eigentum vermitteln, und veröffentlicht neue Richtlinien, die synthetische Eigenkapitalprodukte von Drittanbietern ausdrücklich unter die traditionellen Wertpapier- und Derivatvorschriften stellen.

In einer gemeinsamen Erklärung, die Abteilungen für Unternehmensfinanzierung, Investment Management sowie Handel und Märkte der SEC erklärten, dass tokenisierte Wertpapiere in zwei klare Kategorien fallen: solche, die vom zugrunde liegenden Unternehmen ausgegeben oder genehmigt werden, und solche, die von Dritten ohne Beteiligung des Emittenten geschaffen wurden.

Letztere Kategorie, warnte die SEC, entspricht oft einer synthetischen Exponierung und nicht einem tatsächlichen Aktienbesitz, eine Unterscheidung, die nach neu an Bedeutung gewannOpenAI hat sich öffentlich distanziert tokenisierte „Eigenkapitalanteile“, die mit den Aktien verbunden sind und über Robinhood in Europa angeboten werden.

Die Tokenisierung, so erklärte die SEC in ihrer Stellungnahme, ändert nichts an der Anwendung der bundesstaatlichen Wertpapiergesetze. Unabhängig davon, ob ein Wertpapier auf einer Blockchain oder in einer traditionellen Datenbank erfasst wird, behalten die Emittenten die Kontrolle über Eigentumsaufzeichnungen, Übertragungsfreigaben und Aktionärsrechte.

Nur von Emittenten unterstützte tokenisierte Wertpapiere, bei denen das Unternehmen Blockchain-Daten in sein offizielles Aktionärsregister integriert, können einen echten Aktienbesitz darstellen, erklärte die Agentur.

Im Gegensatz dazu fallen third-party tokenisierte Aktien im Allgemeinen in eine von zwei Kategorien. Einige sind verwahrte Vereinbarungen, die einen Anspruch darstellen, der durch Aktien gestützt wird, die von einem Vermittler gehalten werden, wodurch Anleger einem Gegenparteirisiko und Insolvenzrisiko ausgesetzt sind.

Andere sind synthetische Instrumente, wie beispielsweise verknüpfte Wertpapiere oder wertpapierbasierte Swaps, die den Wert einer Aktie abbilden, ohne Stimmrechte, Informationsrechte oder irgendeinen Anspruch am Emittenten selbst zu übertragen.

Durch die Formalisierung der Klassifizierung tokenisierter Aktien scheinen die Regulierungsbehörden entschlossen zu sein, die Verbreitung synthetischer Aktienprodukte unter Privatanlegern zu begrenzen und gleichzeitig eine konforme Tokenisierung hin zu von Emittenten genehmigten, vollständig regulierten Strukturen zu lenken.